Immobilien 2020: Neues Jahr, neue Regeln und Gesetze
Auch in diesem Jahr treten neue Regeln und Gesetze in Kraft, auf die sich Immobilieneigentümer und Mieter einstellen müssen.
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• Grundsteuer: Der Bundesrat hat der Grundsteuerreform zugestimmt. Das dreistufige Verfahren – Bewertung, Steuermessbetrag, kommunaler Hebesatz – bleibt erhalten. Die neue Grundsteuer soll ab 2025 gelten. • Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum sollen vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 durch einen Abzug von 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden. Dazu gehören die Wärmedämmung von Wänden und Dächern, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren sowie die Optimierung bestehender Heizungen (s. auch Seite 2). • Neue Mietwohnungen sind steuerbegünstigt. Investoren können vier Jahre lang zusätzlich jeweils fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung bei der Steuer geltend machen. Insgesamt können Bauherren in den ersten vier Jahren 28 Prozent von der Steuer absetzen. Die Wohnungen müssen mindestens zehn Jahre lang vermietet werden. • Investitionen in bestehende Gebäude sind ebenfalls steuerbegünstigt, wenn sie zu neuem Wohnraum führen, beispielsweise durch Aufstockung oder Ausbau.