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Beschluss kann nicht von fehlendem Widerspruch abhängen

 
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Autor Urteil
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BeitragEingegeben am: 31.01.2019, 17:41    Titel: Beschluss kann nicht von fehlendem Widerspruch abhängen

Beschluss kann nicht von fehlendem Widerspruch abhängen
Ein Beschlussergebnis kann nicht unter der Bedingung festgestellt werden, dass kein Wohnungseigentümer innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht. Geschieht dies dennoch, ist ein Beschluss nicht zustande gekommen.
BGH, Urteil vom 06.07.2018, Az.: V ZR 22
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