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Eingegeben am: 31.01.2019, 17:41 Titel: Beschluss kann nicht von fehlendem Widerspruch abhängen |
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Beschluss kann nicht von fehlendem Widerspruch abhängen
Ein Beschlussergebnis kann nicht unter der Bedingung festgestellt werden, dass kein Wohnungseigentümer innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht. Geschieht dies dennoch, ist ein Beschluss nicht zustande gekommen.
BGH, Urteil vom 06.07.2018, Az.: V ZR 22 _________________ Copyright © 2007 ML Fachinstitut |
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