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Vermieterpfandrecht entsteht an Fahrzeugen immer neu

 
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Autor Urteil
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BeitragEingegeben am: 31.01.2019, 17:36    Titel: Vermieterpfandrecht entsteht an Fahrzeugen immer neu

Vermieterpfandrecht entsteht an Fahrzeugen immer neu

Das Vermieterpfandrecht umfasst auch Fahrzeuge des Mieters, die auf dem gemieteten Grundstück regelmäßig abgestellt werden. Es erlischt, wenn das Fahrzeug für eine Fahrt auch nur vorübergehend vom Mietgrundstück entfernt wird, und entsteht neu, wenn das Fahrzeug später wieder auf dem Grundstück abgestellt wird.
BGH, Urteil vom 06.12.2017, Az.: XII ZR 95/16
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