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Eingegeben am: 22.07.2017, 12:52 Titel: Zwei Jahre älter als angegeben: Wohnhaus darf zurückgegeben werden |
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Zwei Jahre älter als angegeben: Wohnhaus darf zurückgegeben werden
Der Käufer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks kann die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen, wenn das Wohnhaus nicht - wie im notariellen Vertrag vereinbart - 1997 errichtet wurde, sondern 2 Jahre älter ist. So entschied jüngst das OLG Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts. Tatsächlich wirke sich die Abweichung auch in einem die Bagatellgrenze überschreitenden Ausmaß auf den Verkehrswert des streitgegenständlichen Grundstücks aus.
OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2017, Az.: 22 U 82/16 _________________ Copyright © 2007 ML Fachinstitut |
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