Urteile zum Immobilienrecht Urteile zum Immobilienrecht
Datenbank des ML Fachinstitut für die Immobilienwirtschaft
 
 HilfeHilfe   Nach Urteilen suchenNach Urteilen suchen   AdminAdmin 
   Zur Websitewww.ml-fachinstitut.de   ImpressumImpressum 

Zwei Jahre älter als angegeben: Wohnhaus darf zurückgegeben werden

 
   Urteile zum Immobilienrecht -> Allgemeines Immobilienrecht
Vorheriges Urteil anzeigen :: Nächstes Urteil anzeigen  
Autor Urteil
ML Fachinstitut1



BeitragEingegeben am: 22.07.2017, 12:52    Titel: Zwei Jahre älter als angegeben: Wohnhaus darf zurückgegeben werden

Zwei Jahre älter als angegeben: Wohnhaus darf zurückgegeben werden
Der Käufer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks kann die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen, wenn das Wohnhaus nicht - wie im notariellen Vertrag vereinbart - 1997 errichtet wurde, sondern 2 Jahre älter ist. So entschied jüngst das OLG Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts. Tatsächlich wirke sich die Abweichung auch in einem die Bagatellgrenze überschreitenden Ausmaß auf den Verkehrswert des streitgegenständlichen Grundstücks aus.
OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2017, Az.: 22 U 82/16
_________________
Copyright © 2007 ML Fachinstitut
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Kommentar zum Urteil durch das ML Fachinstitut erstellen    Urteile zum Immobilienrecht -> Allgemeines Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 







Powered by phpBB and EDV-BÜROSERVICE
Diese Urteilsdatenbank unterliegt dem Copyright des ML Fachinstitut.