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Verstoß gegen Heizkostenverordnung macht Beschluss nicht nichtig

 
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Autor Urteil
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BeitragEingegeben am: 31.01.2019, 17:42    Titel: Verstoß gegen Heizkostenverordnung macht Beschluss nicht nichtig

Verstoß gegen Heizkostenverordnung macht Beschluss nicht nichtig
Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer im Einzelfall - bezogen auf eine konkrete Jahresabrechnung - von den Vorgaben der Heizkostenverordnung abweichen, ist lediglich anfechtbar, aber nicht nichtig.
BGH, Urteil vom 22.06.2018, Az.: V ZR 193/17
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