ML Fachinstitut1

|
Eingegeben am: 31.01.2019, 17:42 Titel: Verstoß gegen Heizkostenverordnung macht Beschluss nicht nichtig |
|
|
Verstoß gegen Heizkostenverordnung macht Beschluss nicht nichtig
Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer im Einzelfall - bezogen auf eine konkrete Jahresabrechnung - von den Vorgaben der Heizkostenverordnung abweichen, ist lediglich anfechtbar, aber nicht nichtig.
BGH, Urteil vom 22.06.2018, Az.: V ZR 193/17 _________________ Copyright © 2007 ML Fachinstitut |
|