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Eingegeben am: 31.01.2019, 17:36 Titel: Schriftformheilungsklauseln sind unwirksam |
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Schriftformheilungsklauseln sind unwirksam
Schriftformheilungsklauseln in gewerblichen Mietverträgen sind stets unwirksam und können eine auf einen Schriftformverstoß gestützte ordentliche Kündigung nicht verhindern. Das hat der BGH entschieden und damit eine umstrittene Frage geklärt.
BGH, Urteil vom 27.09.2017, Az.: XII ZR 114/16 _________________ Copyright © 2007 ML Fachinstitut |
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