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Eingegeben am: 31.01.2019, 16:30 Titel: BGH: Ausübung einer Verlängerungsoption bei der Gewerbemiete unterliegt nicht der Schriftform |
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BGH: Ausübung einer Verlängerungsoption bei der Gewerbemiete unterliegt nicht der Schriftform
Die Ausübung einer Option zur Verlängerung eines Mietvertrages ist nicht schriftformbedürftig im Sinne des § 550 Satz 1 BGB. Steht das vermietete Grundstück unter Zwangsverwaltung, ist die Option gegenüber dem Zwangsverwalter auszuüben.
BGH, Urteil vom 21.11.2018, Az.: XII ZR 78/17 _________________ Copyright © 2007 ML Fachinstitut |
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