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Eingegeben am: 18.10.2018, 10:59 Titel: Erhaltungspflicht des Vermieters bei Nichtbenutzung der Wohnung |
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Erhaltungspflicht des Vermieters bei Nichtbenutzung der Wohnung
BGB § 535 Abs. 1 Satz 2
Für das Bestehen der Pflicht des Vermieters, die Wohnung gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB zum vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen und sie fortlaufend in diesem Zustand zu erhalten, ist es unerheblich, ob der Mieter die Sache tatsächlich nutzt und ihn ein Mangel daher subjektiv beeinträchtigt.
BGB, Urteil vom 22.08.2018, Az.: VIII ZR 99/17 _________________ Copyright © 2007 ML Fachinstitut |
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