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Eingegeben am: 07.02.2018, 10:58 Titel: Jobcenter muss wegen fehlerhaften Mietspiegels höhere Zahlungen an Hartz-IV-Bezieher leisten |
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Jobcenter muss wegen fehlerhaften Mietspiegels höhere Zahlungen an Hartz-IV-Bezieher leisten
Das SGB II gibt den Leistungsberechtigten einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe, soweit diese angemessen sind. Weil im konkreten Fall der vom Jobcenter zur Bemessung der Angemessenheitsgrenze für die Stadt Augsburg in der Zeit vom 01.11.2013 bis 31.08.2015 herangezogene grundsicherungsrelevante Mietspiegel in einem wesentlichen Punkt nicht den Vorgaben des Bundessozialgerichts entsprach, hat das Landessozialgericht Bayern das Jobcenter dazu verurteilt, dem klagenden Leistungsbezieher höhere Leistungen zu gewähren. In einem Parallelverfahren entschied das LSG, dass auch die Fortschreibung des grundsicherungsrelevanten Mietspiegels für die Zeit ab 01.09.2015 keinen Bestand haben könne
LSG Bayern, Urteil vom 14.12.2017, Az.: L 7 AS 408/15 und L 7 AS 466/16 _________________ Copyright © 2007 ML Fachinstitut |
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